Jährlich wird am 11. Oktober der Internationale Coming Out Day gefeiert. Dieser wurde 1988 durch Robert Eichberg und JeanO´Leary, im Rahmen des Marsches für lesbische und schwule Rechte in Washington D.C. ins Leben gerufen. Ziel ist es, Sichtbarkeit für lesbische, schwule, bi+, trans*, inter*, asexuelle, aromantische und (weitere) queere Menschen zu schaffen, Vorurteile abzubauen und ein Zeichen für Gleichberechtigung zu setzen.
Innerhalb der Sexarbeit sind viele queere Menschen zu finden. Besonders trans*, nicht-binäre, schwule oder bi+sexuelle Personen sind in diesem Feld tätig. Dies hat oft unterschiedliche biografische oder ökonomische Gründe. Sexarbeit kann für queere Menschen ein niedrigschwelliger Zugang zu Lohnarbeit sein, auf einem Arbeitsmarkt, der vor allem für trans* und nicht-binäre Personen durch diskriminierende Ausschlüsse in Schule, Ausbildung und Beruf deutlich schwerer zugänglich sein kann. Ein Coming Out, sowohl als queerer Mensch, als auch als Sexarbeitende*r, bedeutet die Offenlegung eines intimen Teils des Lebens gegenüber einer Gesellschaft, die in beiden Bereichen noch immer Vorurteile hegt. Dennoch gibt es spezifische Herausforderungen in Bezug auf Dynamiken, Risiken oder rechtliche Konsequenzen bei einem Coming Out innerhalb der Sexarbeit.
Sexarbeit ist in Deutschland zwar legal, gesellschaftlich aber stark stigmatisiert („Hurenstigma“). Dies zeigt sich z.B. durch Vorurteile, in denen Personen auf ihre Tätigkeit reduziert oder fälschlicherweise als Opfer oder moralisch verwerflich konstruiert werden. Ein unfreiwilliges Outing kann drastische Konsequenzen und existenzielle Risiken bedeuten. Beispielsweise kann dies eine Kündigung im Hauptberuf (bei Nebentätigkeit in der Sexarbeit), den Verlust der Wohnung, eine Kontokündigung durch Banken oder Ausschluss aus familiären und sozialen Kreisen bedeuten. Auch können rechtliche Rahmenbedingungen, wie das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) zu einem staatlichen „Outing-Zwang“ führen. Nach dem ProstSchG sind Sexarbeiter*innen verpflichtet, sich behördlich anzumelden und als Nachweis bei ihrer Tätigkeit immer einen Ausweis (ugs. „Hurenpass“) mit sich zu tragen, um legal arbeiten zu können. Dies untergräbt Anonymität und führt zu einem staatlich erzwungenen Outing. Auch greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht bei Diskriminierung in Bezug auf die Erwerbstätigkeit. Das Gesetz schützt nach §1 AGG u.a. Merkmalskategorien, wie sexuelle/geschlechtliche Identität oder ethnische Herkunft, greift aber nicht bei Benachteiligung durch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sodass es erschwert wird, z.B. gegen eine Kündigung im Hauptjob, der Wohnung oder des Kontos rechtlich vorzugehen.
Bei queeren Menschen, die in der Sexarbeit tätig sind, potenzieren sich die Herausforderungen intersektional. Für queere Sexarbeiter*innen kann es beispielsweise schwierig sein, sichere Räume für sich zu finden, weil sie oftmals abwägen müssen, in welchen Räumen sie sicher sind. In manchen traditionellen Sexarbeits-Milieus erleben trans* Personen Transfeindlichkeit. Umgekehrt erleben queere Sexarbeitende in bürgerlichen LGBTQIA*-Räumen oft Ausschlüsse aufgrund ihrer Tätigkeit. Viele Betroffene nutzen deshalb im Alltag strikt getrennte Identitäten (Arbeitsname/Pseudonym, getrennte Social Media Accounts und (Dienst-) Smartphones), um die Kontrolle darüber zu behalten, wer wann was über sie weiß (vgl. Ruby Rebelde: Warum sie uns hassen. Sexarbeitsfeindlichkeit, Münster 2025).
Genau wie bei der sexuellen, romantischen oder geschlechtlichen Identität gilt auch bei der Tätigkeit innerhalb der Sexarbeit das Prinzip der Selbstbestimmung. Niemensch sollte verpflichtet sein, die eigene queere Identität und/oder die eigene Erwerbstätigkeit offenlegen zu müssen. Auch sollte kein Mensch aufgrund der Identität oder Erwerbstätigkeit Angst vor existenziellen Risiken oder Ausschluss haben.
Deshalb fordern wir die Entkriminalisierung der Sexarbeit, damit keine staatlichen Zwangsoutings durch verpflichtende Anmelde- und Ausweisverfahren mehr möglich sind. Es braucht gesetzliche Rahmenbedingungen, die (queere) Sexarbeitende tatsächlich vor Diskriminierung und Ausschluss schützen und die sexuelle Selbstbestimmung und Freiheit fördern. Auch braucht es einen fortlaufenden, in der Umsetzung finanziell abgesicherten, Schutz vor Queer- und Sexarbeitsfeindlichkeit, um Stigma und Vorurteilen entgegen zu wirken.
Für eine Zukunft, in der Coming-Outs keine Gefahr, sondern ein Akt der Freiheit sind!